Team OWNR und OWNR News
Diese sechs Dinge sollte jeder über die Balkonnutzung wissen
SOMMER, SONNE, RAUS AUF DEN BALKON
Der kleine Gartenersatz für Mieter eines Mehrfamilienhauses ist besonders in den letzten Tagen ein echter Segen. Wer sich nicht unter Menschenansammlungen am Badesee oder in den Stadtcafés tummeln möchte, kann idealerweise auf den heimischen Balkon ausweichen und das schöne Wetter genießen.
Allerdings gelten hier Hausordnungen und gesetzliche Richtlinien, die es zu befolgen gilt, um das Miteinander unter den verschiedenen Hausparteien nicht zu beeinträchtigen.
Was du beachten musst, wenn du deinen Balkon ausgiebig nutzen möchtest verraten wir dir jetzt.
1. GESTALTUNG DES BALKONS
Die Dekoration des Balkons bleibt grundsätzlich dem Mieter überlassen, solange folgende Regeln beachtet werden:
- Gartenmöbel (Stühle, Tische, Bänke usw.) kannst du bedenkenlos auf deinem Balkon aufstellen
- Auch Bodenbeläge, wie Teppiche und nicht fixierte Balkonfliesen darfst du zur Verschönerung auslegen
- Veränderungen, die das Gesamtbild des Hauses stören sind untersagt
- Hauswände und Balkonwände dürfen nicht gestrichen werden
- Große Fahnen dürfen Fenster anderer Mieter nicht verdecken oder auf Balkon- / Wohnbereiche der Nachbarn ragen
- Alles was Geräusche macht (Windspiele etc.) und von Nachbarn als störend empfunden werden kann, muss bei Bedarf entfernt werden
- Löcher ins Mauerwerk (oder Sonstiges) zu bohren, um bspw. Hängematten anzubringen gilt als bauliche Änderung und muss zwingend im Voraus mit dem Vermieter abgeklärt werden
- Pflanzen und Blumen aller Art dürfen natürlich auf jedem Balkon zur Verschönerung dienen, allerdings auch nur, wenn sie nicht zu den Nachbarn herüber/herunter wachsen
- Blumenkästen müssen ausreichend gesichert werden, da im Fall eines Herunterfallens Personen oder Sachschäden entstehen können, deren entstehende Kosten vom Mieter getragen werden müssen. Manche Vermieter verbieten demnach Blumenkästen, die über die Balkonbrüstung hinaushängen.
2. PRIVATSPHÄRE AUF DEM BALKON
Wer sich auf seinem Balkon Sonnen möchte oder sich einfach ganz allgemein von neugierigen Blicken anderer schützen möchte, darf an seinem Balkon einen Sichtschutz anbringen. Der Balkon zählt zur Wohnung und fällt somit durch das Mietrecht unter den Schutz der Privat- & Intimsphäre.
Achtung: Die Art des Sichtschutzes muss mit dem Vermieter abgesprochen werden.
3. DIE KLEINE AUSZEIT ZWISCHENDURCH
Raucher müssen bei kleinen Zigarettenpausen auf dem heimischen Balkon Rücksicht auf Nachbarn nehmen. Können diese nachweisen, dass sie regelmäßig und/oder signifikant durch den Rauch belästigt oder in ihrer Gesundheit beeinträchtigt werden, kann das Rauchen auf dem Balkon eingeschränkt oder sogar untersagt werden. Fordern Nachbarn aufgrund einer andauernden Rauchbelästigung eine Mietminderung muss auch häufiger der Rauchende für den finanziellen Schaden, der dem Vermieter entsteht, aufkommen - eine ziemlich teure Zigarette.
Tipp: Kläre mit deinen Nachbarn ab, ob sie sich von dem Rauch gestört fühlen und bitte sie, auf dich zuzukommen, falls dies irgendwann der Fall sein sollte. So können unangenehme Situationen (Beschwerde bei Verwaltung/Vermieter etc.) von vornherein vermieden werden.
4. WÄSCHE TROCKNEN AUF DEM BALKON
Gerade im Sommer bietet es sich an, Wäsche auf dem Balkon zu trocknen. Auch wenn Vermieter über Hausordnungen ein Trocknen der Wäsche auf dem Balkon verbieten wollen, steht dem Mieter das Recht zu, die Wäsche auf einem Wäscheständer zu trocknen, solange dieser nicht über die räumliche Begrenzung des Balkons hinausragen.
5. GRILLPARTY AUF DEM BALKON
Grundsätzlich ist das Grillen auf dem Balkon einer Mietwohnung erlaubt. Sollte Grillen auf deinem Balkon erlaubt sein achte bitte trotzdem darauf, dass du starke Rauch- & Qualmbelästigung vermeidest, sodass sich deine Nachbarn nicht gestört fühlen. Der Vermieter ist gesetzlich berechtigt, eine Verbotsklausel im Mietvertrag aufzunehmen, die das Grillen untersagt. Wer sich diesem Verbot wiedersetzt riskiert eine Abmahnung und in wiederholtem Fall möglicherweise eine fristlose Kündigung, da diese Belästigung der oben genannten Rauchbelästigung gleichkommt und eine Mietminderung seitens anderer Mieter auslösen könnte.
6. APROPOS PARTY...
Wer mit seinen Gästen gern lange auf dem Balkon sitzt, grillt, trinkt und feiert muss sich auch an die Nachtruhe halten. Heißt: egal wie hell, warm, schön es um 22 Uhr noch ist Nachtruhe ist und bleibt Nachtruhe. Wenn es mal etwas länger werden sollte, informiert eure Nachbarn rechtzeitig und bittet sie, Bescheid zu geben, sollten sie sich gestört fühlen.
FUN FACT
Lichterketten sind grundsätzlich erlaubt. Sollte der Vermieter Lichterketten auf dem Balkon verbieten, kann er das nur für die Zeit, die nicht in die Weihnachtszeit fällt. Das Landgericht Berlin beschloss, dass Lichterketten zur Weihnachtszeit aufgehängt werden dürfen, da es sich um eine weitverbreitete Sitte handelt. Aber auch hier muss, wenn sich ein Nachbar gestört fühlt, um 22 Uhr Schluss mit der lichterfrohen Verschönerung sein.
Bis Weihnachten dauert es aber noch ein bisschen und bis dahin genießen wir das schöne Wetter auf Balkonien.
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