Gesetzesänderung zur Maklercourtage
GESETZESÄNDERUNG ZUR MAKLERCOURTAGE
Pünktlich zu den Weihnachtsfeiertagen hält auch der Immobilienmarkt ein Geschenk für zukünftige Immobilienkäufer bereit. Ab dem 23.12 gilt das neue Gesetz zur Maklercourtage. Alles was du jetzt darüber wissen solltest und wie du davon profitierst, erfährst du hier.
WAS ÄNDERT DAS NEUE GESETZ?
Das im Juni beschlossene Gesetz sieht vor, dass Immobilienverkäufer schriftlich in Verträgen mit den beauftragten Maklern eine genaue Provisionshöhe bestimmen. Der Käufer soll später maximal die Hälfte der gesamten Maklerprovision zahlen müssen. Der Verkäufer senkt also bei der Provisionsverhandlung nicht nur seinen zu leistenden Anteil, sondern auch den des Käufers. So sollen für den Käufer günstigere Konditionen und allgemein ein internationaler Angleich an die durchschnittlichen Maklerkosten ermöglicht werden, da die Provisionen in Deutschland im internationalen Vergleich verhältnismäßig hoch sind. Derzeit beträgt die Maklerprovision in Hamburg im Normalfall 6,25% des finalen Kaufpreises. Offensichtlich bedeutet dies Nachteile für die Makler, aber Vorteile für (Ver-)Käufer, die so beim Immobilienkauf einen nicht unerheblichen Betrag sparen können.
DIE VORTEILE
- Für Käufer entstehen weniger Nebenkosten, weil die Maklercourtage nur zur Hälfte getragen werden muss.
- Der Wettbewerb zwischen den Makler kann steigen, da Verkäufer in Zukunft verhandeln werden und sich das Resultat gleichfalls für den Käufer auszahlt.
- Käufer können besser planen: Da der Käuferanteil maximal 50% der gesamten Provision ausmachen darf, kann sich der Käufer auf einen verhältnismäßig geringen Nebenkostenaufwand vorbereiten. Die Zahlung wird hier erst fällig, sobald der Verkäufer seinen Provisionsanteil geleistet hat (geregelt in §656d BGB Vereinbarung über die Maklerkosten). Damit wird abgesichert, dass der Käufer auch nur den vereinbarten Beitrag zahlen muss und zwischen Verkäufer und Makler keine weitern Provisionsverhandlungen stattfinden können, die nachteilig für den Käufer ausfallen könnten.
- Finanzielle Entlastung der privaten Käufer: Die Maklerprovision kann nicht mehr vollständig an den Käufer abgetreten werden. Dadurch dass der Verkäufer mindestens die Hälfte zahlen muss, kann eine fairere Provisionsverhandlung gewährleistet werden.
- Maklerverträge müssen ab sofort immer schriftlich festgehalten werden. So wird Transparenz und Zuverlässigkeit für alle Seiten garantiert (geregelt in §656a BGB Textform).
DIE NACHTEILE
- Generell werden Makler versuchen die Kosten für den Verkäufer auf den Kaufpreis aufzuschlagen, das wird sich in den meisten Fällen allerdings kaum durchsetzen lassen, da sich die Kaufpreise bereits auf einem sehr hohen Niveau bewegen.
- Für die gewerbliche Nutzung gilt diese Regelung nicht. Wenn du also nicht als Privatkäufer und somit als Verbraucher kaufst, bietet dieses Gesetz keine Vorteile für dich (geregelt in §656b BGB Persönlicher Anwendungsbereich der § 656c und 656d).
Aller Wahrscheinlichkeit wird man einmal sagen können, dass die Gesetzesänderung sehr kundenorientiert gewirkt hat und die im internationalen Vergleich hohen Courtagen etwas sinken werden. Für dich als Interessenten bedeutet das Ganze demnach eher geringe Kaufnebenkosten und außerdem mehr Transparenz.
Als Leasingnehmer bei OWNR musst du dich darum nicht kümmern: Wir verhandeln die Kaufpreise genauso wie die Maklercourtage in deinem besten Sinne und kümmern uns auch um die korrekte Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.
Dadurch, dass wir auch alle Objektdaten seit langer Zeit zur Verfügung haben, sehen wir auch, wo versucht wird die Courtage auf den Kaufpreis umzulegen und können dieses entsprechend verhandeln.
Du hast weitere Fragen zum Thema oder zu OWNR? Melde dich gerne bei uns!